Wichtige Info: Geänderte Öffnungszeiten zwischen den Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass unser Betrieb vom 24.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen bleibt und wir daher unsere Bestellannahme- und Versandzeiten wie folgt angepasst haben:

  • Lagerbestellungen (Spedition)
    Letzte Bestellannahme: Montag, 23.12.2024, für eine gewünschte Auslieferung in 2024 bitte bis spätestens 16.12.2024 bestellen
  • Bestellungen per DHL/Paket
    Letzte Bestellannahme: Montag, 23.12.2024
  • Expressbestellungen
    Letzte Bestellannahme: Montag, 23.12.2024 bis 17:30 Uhr

Ab Donnerstag, den 02.01.2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

Für unsere DoD-Kunden: Der Dienst wird in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen sein. Auch hier stehen wir Ihnen ab dem 02.01.2025 wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Kollegen und Familien frohe und geruhsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2025!

Ihr Herth+Buss Team

Unternehmensblog

Bald kommt eine neue EU-weite Reparaturklausel!

Bald kommt eine neue EU-weite Reparaturklausel!

Der Designschutz für sichtbare Kfz-Ersatzteile, die in die Karosserie integriert sind, scheint bald etwas liberaler zu werden. Zumindest hat der EU-Ministerrat den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Design-Richtlinie und der Design-Verordnung angenommen und damit eine wichtige Weiche gestellt. Demnach soll es eine EU-weit einheitliche Reparaturklausel geben. Konkret geht es dann um Ersatzteile, die bei einer Reparatur dazu beitragen, das ursprüngliche Erscheinungsbild des Autos/Fahrzeugs wiederherzustellen. Bisher schien dies fast alternativlos nur mit Originalersatzteilen möglich zu sein.

Das können zum Beispiel Teile wie Scheinwerfer und Rückleuchten sein. Aber auch Windschutzscheibe, Außenspiegel, Motorhaube und Kotflügel.

Auch bei sichtbaren Ersatzteilen muss es einen Preiswettbewerb geben

Bisher war ein fairer Wettbewerb nur sehr schwer möglich, da die Autohersteller gegen Nachbauten rechtlich vorgehen konnten. Regelungen dazu gab es bisher kaum, lediglich eine Reparaturklausel im nationalen Designrecht (ab 2020). Allerdings nur für Designs, die zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldet sind. Besitzer älterer Automodelle sind also weiterhin benachteiligt. Und das für Designs, die bis zu 25 Jahre alt sind, denn die deutsche Reparaturklausel sieht einen sehr langen Bestandsschutz vor.

Eine Alternative zum Original ist daher bisher kaum möglich. Schließlich muss das bei einer Reparatur auszutauschende Ersatzteil wieder passen, das heißt Form und Abmessungen müssen zwangsläufig identisch sein. Viel Spielraum für andere Designs/Konstruktionen gibt es nicht.

Für die neue EU-weite Reparaturklausel ist eine Übergangsfrist von acht Jahren vorgesehen. Diese gilt für EU-Länder, die bisher keine Reparaturklausel kannten. Werden Designs jedoch für die gesamte Europäische Union und nicht für einzelne Mitgliedstaaten nach deren nationalem Recht angemeldet, gilt die Reparaturklausel ohne Übergangsfrist.

Fazit

Für die Zukunft bedeutet dies, dass auch bei Reparaturen an der Karosserie nicht immer die möglicherweise teureren Originalersatzteile verwendet werden müssen. Auch bei diesen Ersatzteilen kann ein fairer Wettbewerb entstehen und die Reparaturkosten gesenkt werden. Eine verbraucherfreundliche Lösung ist also in Sicht! Nur die Besitzer älterer Modelle in Deutschland müssen sich noch etwas gedulden, denn aufgrund der bestehenden Reparaturklausel greift die neue EU-weite Regelung für Designs vor Dezember 2020 erst in acht Jahren.

Die E-Rechnung ist bald Pflicht

Die E-Rechnung ist bald Pflicht

Nächstes Jahr gibt es eine wichtige Änderung, wenn es um Rechnungen geht. Denn ab dem 01.01.2025 tritt schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung in Kraft. Das bedeutet, dass Unternehmen in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das Ganze ist im Wachstumschancengesetz geregelt und betrifft Unternehmen, die mit gewerblichen Auftragnehmern und Auftraggebern im Inland zusammenarbeiten. Langfristiges Ziel dieser Maßnahme ist es, Papierrechnungen im B2B-Bereich (Business to Business) bis spätestens 2028 abzuschaffen.

Ausgenommen sind lediglich Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrkarten. Diese dürfen auch weiterhin zum Beispiel in Papierform ausgestellt werden. Was das für Werkstätten bedeutet, lest ihr in diesem Blogbeitrag.

Was genau ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung)?

Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU (EN16931) ist eine Rechnung, die in einem bestimmten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Konkret handelt es sich beispielsweise um XRechnungen, welche bereits im öffentlichen Auftragswesen eingesetzt werden oder Rechnungen im ZUGFeRD-Format (Kombination aus XML-Datei und einem PDF). Beide Typen erfüllen die Formats-Anforderungen. Der Vorteil ist, dass diese Rechnungen im XML-Format eine automatische, elektronische Verarbeitung ermöglichen. Ein an eine E-Mail angehängtes PDF oder Bild gilt daher nicht als elektronische Rechnung, denn diese können nicht automatisiert verarbeitet werden.

Wie geht es weiter?

Für die Jahre 2025 bis 2027 sind also erstmal Übergangsregelungen geplant. Somit soll den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung gegeben werden. Zunächst sind Unternehmen nur verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Im nächsten Schritt, also ab dem 01.01.2027, müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro nur noch E-Rechnungen an Geschäftskunden versenden. Ab dem 01.01.2028 gilt diese Verpflichtung auch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro und sind zwingend einzuhalten.

Was ist zu tun?

Die Betriebe müssen sich auf diese Änderung einstellen, was mit einigem Aufwand verbunden sein kann. Damit Unternehmen dieser Anforderung gerecht werden können, wird eine bestimmte Visualisierungssoftware benötigt. Diese sollte idealerweise in der Lage sein, E-Rechnungen zu erstellen, zu empfangen und zu archivieren. Denn auch die Archivierung von Eingangsrechnungen ist ein wichtiges Thema. Denn nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD) muss eine elektronische Speicherung für mindestens zehn Jahre erfolgen. Denkbar ist hier zum Beispiel eine Cloud-Lösung. Unternehmen, die sich zu diesem Thema noch beraten lassen möchten, können sich beispielsweise an ihren Steuerberater oder einen IT-Dienstleister wenden.

Die praktischen Batterietester von AUTEL

Die praktischen Batterietester von AUTEL

Ein Batterietester gehört zur Standardausrüstung jeder Werkstatt und soll die Batterieanalyse so einfach wie möglich machen. Der Batterietester sollte in der Lage sein, die noch vorhandene Spannung einer Batterie zu prüfen und die Kapazität zu testen. Der Test der Starterbatterie sollte auch immer Bestandteil eines Winterchecks oder einer Inspektion sein. Grundsätzlich kann es auch immer zum Service einer Werkstatt gehören, dem Kunden einen Batterietest anzubieten. Wird dabei eine Schwäche der Batterie festgestellt, kann ein Austausch der Batterie angeboten werden und so im besten Fall Startschwierigkeiten zum Beispiel im Winter vermieden werden. Mit unseren Batterietestern von AUTEL sind die Werkstätten dafür bestens gerüstet. Wir bieten zwei verschiedene Varianten an.

BT608 Multifunktionales Tool für Batterietests und Diagnose-Funktionen

Mit ihm wird das Testen von Starterbatterien und die Überprüfung von Start- und Ladesystemen in Fahrzeugen zum Kinderspiel. Der Batterietester arbeitet mit adaptiver Leitfähigkeit, die eine genauere Bestimmung der Kaltstartfähigkeit und der Reservekapazität der Batterie ermöglicht. Dadurch kann der Batterietester den tatsächlichen Zustand der Batterie genauer bestimmen. Der BT608 ist für 6 und 12 Volt Batterien bis zu 3000 CCA geeignet. Darüber hinaus können 12 und 24 Volt Start- und Ladesysteme geprüft werden.

Im Lieferumfang des Kfz-Batterietesters sind das Bluetooth VCI, die Klemmkabel, vier batterieseitige Anschlussklemmen (Typ S&T) und die Thermopapierrolle in einem handlichen Koffer enthalten. Die Thermopapierrolle wird für den integrierten Drucker des Batterietesters benötigt. Mit dem Drucker können Prüfprotokolle einfach und direkt ausgedruckt werden.

Kurz zur Handhabung: Der Anschluss des VCI-Batterietesters ist denkbar einfach. Auch die vielfältigen Funktionen des Batterietesters wie die Diagnose aller Steuergeräte, das Anlernen und Anmelden neuer Batterien, die Überprüfung von Lade- und Startsystemen und die One-Touch-Batterie-Registrierung können mit dem Kfz-Batterietester schnell und einfach durchgeführt werden. Praktisch ist auch, dass euch mit dem BT608 auch Diagnosefunktionen zur Verfügung stehen. Fehlercodes lassen sich problemlos auslesen und löschen. 

BT609 - Kabelloses Batterietest- und Diagnosesystem

Das kabellose Batterietest- und Diagnosesystem BT609 wurde zum Testen von Starterbatterien, sowie zur Überprüfung des Start- und Ladesystems entwickelt. Es verwendet eine fortschrittliche Batterieanalysemethode, die eine genauere Bestimmung der Kaltstartfähigkeit und der Reservekapazität der Batterie ermöglicht. Dadurch kann der Batterietester den tatsächlichen Zustand der Batterie genauer bestimmen.

Geeignet ist der BT609 für 6 und 12 Volt Batterien bis zu 3000 CCA. Es können auch 12 und 24 Volt Start- und Ladesysteme geprüft werden und der Batterietester verfügt über Prüffunktionen für Lithium-, geflutete-, Blei-Säure-, EFB-, AGM-, Spiral-, und Gel-Batterietypen.

Vielseitiger Anwendungsbereich

Der Batterietester eignet sich für Testfunktionen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs. Es können auch neue Batterien angelernt werden, die Batteriespezifikation kann über einen Batterie-Barcode-Scan erfolgen, allgemeine Wartungsberichte werden zur Verfügung gestellt und Testberichte können über WiFi versendet werden. Eine integrierte Kamera kann auf einfache Weise Schadensbilder aufnehmen, die dann im nächsten Schritt den Prüfberichten beigefügt werden können. Um die Bedienung noch einfacher zu gestalten, stehen außerdem illustrierte Anleitungen für die Positionierung und Prüfung der Batterie zur Verfügung. Wie das BT608, verfügt das BT609 über Diagnosefunktionen, so dass Fehlercodes einfach ausgelesen und gelöscht werden können.

Bald kommt eine neue EU-weite Reparaturklausel!

Bald kommt eine neue EU-weite Reparaturklausel!

Der Designschutz für sichtbare Kfz-Ersatzteile, die in die Karosserie integriert sind, scheint bald etwas liberaler zu werden. Zumindest hat der EU-Ministerrat den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Design-Richtlinie und der Design-Verordnung angenommen und damit eine wichtige Weiche gestellt. Demnach soll es eine EU-weit einheitliche Reparaturklausel geben. Konkret geht es dann um Ersatzteile, die bei einer Reparatur dazu beitragen, das ursprüngliche Erscheinungsbild des Autos/Fahrzeugs wiederherzustellen. Bisher schien dies fast alternativlos nur mit Originalersatzteilen möglich zu sein.

Das können zum Beispiel Teile wie Scheinwerfer und Rückleuchten sein. Aber auch Windschutzscheibe, Außenspiegel, Motorhaube und Kotflügel.

Auch bei sichtbaren Ersatzteilen muss es einen Preiswettbewerb geben

Bisher war ein fairer Wettbewerb nur sehr schwer möglich, da die Autohersteller gegen Nachbauten rechtlich vorgehen konnten. Regelungen dazu gab es bisher kaum, lediglich eine Reparaturklausel im nationalen Designrecht (ab 2020). Allerdings nur für Designs, die zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldet sind. Besitzer älterer Automodelle sind also weiterhin benachteiligt. Und das für Designs, die bis zu 25 Jahre alt sind, denn die deutsche Reparaturklausel sieht einen sehr langen Bestandsschutz vor.

Eine Alternative zum Original ist daher bisher kaum möglich. Schließlich muss das bei einer Reparatur auszutauschende Ersatzteil wieder passen, das heißt Form und Abmessungen müssen zwangsläufig identisch sein. Viel Spielraum für andere Designs/Konstruktionen gibt es nicht.

Für die neue EU-weite Reparaturklausel ist eine Übergangsfrist von acht Jahren vorgesehen. Diese gilt für EU-Länder, die bisher keine Reparaturklausel kannten. Werden Designs jedoch für die gesamte Europäische Union und nicht für einzelne Mitgliedstaaten nach deren nationalem Recht angemeldet, gilt die Reparaturklausel ohne Übergangsfrist.

Fazit

Für die Zukunft bedeutet dies, dass auch bei Reparaturen an der Karosserie nicht immer die möglicherweise teureren Originalersatzteile verwendet werden müssen. Auch bei diesen Ersatzteilen kann ein fairer Wettbewerb entstehen und die Reparaturkosten gesenkt werden. Eine verbraucherfreundliche Lösung ist also in Sicht! Nur die Besitzer älterer Modelle in Deutschland müssen sich noch etwas gedulden, denn aufgrund der bestehenden Reparaturklausel greift die neue EU-weite Regelung für Designs vor Dezember 2020 erst in acht Jahren.

Die E-Rechnung ist bald Pflicht

Die E-Rechnung ist bald Pflicht

Nächstes Jahr gibt es eine wichtige Änderung, wenn es um Rechnungen geht. Denn ab dem 01.01.2025 tritt schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung in Kraft. Das bedeutet, dass Unternehmen in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das Ganze ist im Wachstumschancengesetz geregelt und betrifft Unternehmen, die mit gewerblichen Auftragnehmern und Auftraggebern im Inland zusammenarbeiten. Langfristiges Ziel dieser Maßnahme ist es, Papierrechnungen im B2B-Bereich (Business to Business) bis spätestens 2028 abzuschaffen.

Ausgenommen sind lediglich Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrkarten. Diese dürfen auch weiterhin zum Beispiel in Papierform ausgestellt werden. Was das für Werkstätten bedeutet, lest ihr in diesem Blogbeitrag.

Was genau ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung)?

Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU (EN16931) ist eine Rechnung, die in einem bestimmten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Konkret handelt es sich beispielsweise um XRechnungen, welche bereits im öffentlichen Auftragswesen eingesetzt werden oder Rechnungen im ZUGFeRD-Format (Kombination aus XML-Datei und einem PDF). Beide Typen erfüllen die Formats-Anforderungen. Der Vorteil ist, dass diese Rechnungen im XML-Format eine automatische, elektronische Verarbeitung ermöglichen. Ein an eine E-Mail angehängtes PDF oder Bild gilt daher nicht als elektronische Rechnung, denn diese können nicht automatisiert verarbeitet werden.

Wie geht es weiter?

Für die Jahre 2025 bis 2027 sind also erstmal Übergangsregelungen geplant. Somit soll den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung gegeben werden. Zunächst sind Unternehmen nur verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Im nächsten Schritt, also ab dem 01.01.2027, müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro nur noch E-Rechnungen an Geschäftskunden versenden. Ab dem 01.01.2028 gilt diese Verpflichtung auch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro und sind zwingend einzuhalten.

Was ist zu tun?

Die Betriebe müssen sich auf diese Änderung einstellen, was mit einigem Aufwand verbunden sein kann. Damit Unternehmen dieser Anforderung gerecht werden können, wird eine bestimmte Visualisierungssoftware benötigt. Diese sollte idealerweise in der Lage sein, E-Rechnungen zu erstellen, zu empfangen und zu archivieren. Denn auch die Archivierung von Eingangsrechnungen ist ein wichtiges Thema. Denn nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD) muss eine elektronische Speicherung für mindestens zehn Jahre erfolgen. Denkbar ist hier zum Beispiel eine Cloud-Lösung. Unternehmen, die sich zu diesem Thema noch beraten lassen möchten, können sich beispielsweise an ihren Steuerberater oder einen IT-Dienstleister wenden.

Die praktischen Batterietester von AUTEL

Die praktischen Batterietester von AUTEL

Ein Batterietester gehört zur Standardausrüstung jeder Werkstatt und soll die Batterieanalyse so einfach wie möglich machen. Der Batterietester sollte in der Lage sein, die noch vorhandene Spannung einer Batterie zu prüfen und die Kapazität zu testen. Der Test der Starterbatterie sollte auch immer Bestandteil eines Winterchecks oder einer Inspektion sein. Grundsätzlich kann es auch immer zum Service einer Werkstatt gehören, dem Kunden einen Batterietest anzubieten. Wird dabei eine Schwäche der Batterie festgestellt, kann ein Austausch der Batterie angeboten werden und so im besten Fall Startschwierigkeiten zum Beispiel im Winter vermieden werden. Mit unseren Batterietestern von AUTEL sind die Werkstätten dafür bestens gerüstet. Wir bieten zwei verschiedene Varianten an.

BT608 Multifunktionales Tool für Batterietests und Diagnose-Funktionen

Mit ihm wird das Testen von Starterbatterien und die Überprüfung von Start- und Ladesystemen in Fahrzeugen zum Kinderspiel. Der Batterietester arbeitet mit adaptiver Leitfähigkeit, die eine genauere Bestimmung der Kaltstartfähigkeit und der Reservekapazität der Batterie ermöglicht. Dadurch kann der Batterietester den tatsächlichen Zustand der Batterie genauer bestimmen. Der BT608 ist für 6 und 12 Volt Batterien bis zu 3000 CCA geeignet. Darüber hinaus können 12 und 24 Volt Start- und Ladesysteme geprüft werden.

Im Lieferumfang des Kfz-Batterietesters sind das Bluetooth VCI, die Klemmkabel, vier batterieseitige Anschlussklemmen (Typ S&T) und die Thermopapierrolle in einem handlichen Koffer enthalten. Die Thermopapierrolle wird für den integrierten Drucker des Batterietesters benötigt. Mit dem Drucker können Prüfprotokolle einfach und direkt ausgedruckt werden.

Kurz zur Handhabung: Der Anschluss des VCI-Batterietesters ist denkbar einfach. Auch die vielfältigen Funktionen des Batterietesters wie die Diagnose aller Steuergeräte, das Anlernen und Anmelden neuer Batterien, die Überprüfung von Lade- und Startsystemen und die One-Touch-Batterie-Registrierung können mit dem Kfz-Batterietester schnell und einfach durchgeführt werden. Praktisch ist auch, dass euch mit dem BT608 auch Diagnosefunktionen zur Verfügung stehen. Fehlercodes lassen sich problemlos auslesen und löschen. 

BT609 - Kabelloses Batterietest- und Diagnosesystem

Das kabellose Batterietest- und Diagnosesystem BT609 wurde zum Testen von Starterbatterien, sowie zur Überprüfung des Start- und Ladesystems entwickelt. Es verwendet eine fortschrittliche Batterieanalysemethode, die eine genauere Bestimmung der Kaltstartfähigkeit und der Reservekapazität der Batterie ermöglicht. Dadurch kann der Batterietester den tatsächlichen Zustand der Batterie genauer bestimmen.

Geeignet ist der BT609 für 6 und 12 Volt Batterien bis zu 3000 CCA. Es können auch 12 und 24 Volt Start- und Ladesysteme geprüft werden und der Batterietester verfügt über Prüffunktionen für Lithium-, geflutete-, Blei-Säure-, EFB-, AGM-, Spiral-, und Gel-Batterietypen.

Vielseitiger Anwendungsbereich

Der Batterietester eignet sich für Testfunktionen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs. Es können auch neue Batterien angelernt werden, die Batteriespezifikation kann über einen Batterie-Barcode-Scan erfolgen, allgemeine Wartungsberichte werden zur Verfügung gestellt und Testberichte können über WiFi versendet werden. Eine integrierte Kamera kann auf einfache Weise Schadensbilder aufnehmen, die dann im nächsten Schritt den Prüfberichten beigefügt werden können. Um die Bedienung noch einfacher zu gestalten, stehen außerdem illustrierte Anleitungen für die Positionierung und Prüfung der Batterie zur Verfügung. Wie das BT608, verfügt das BT609 über Diagnosefunktionen, so dass Fehlercodes einfach ausgelesen und gelöscht werden können.

Getriebeöl und Getriebeölfilter wechseln: Warum ist das notwendig?

Getriebeöl und Getriebeölfilter wechseln: Warum ist das notwendig?

Beim Wechsel von Flüssigkeiten denken die meisten Autofahrer nicht unbedingt an das Getriebeöl. Dabei ist es wichtig, auch dieses in regelmäßigen Abständen zu wechseln, um Getriebeschäden vorzubeugen. Allerdings muss es nicht so häufig gewechselt werden wie das Motoröl. Aber auch Getriebeöl verschmutzt mit der Zeit und sollte je nach Fahrzeug nach einer Laufleistung von 60.000 bis 100.000 Kilometern oder alternativ nach 6 bis 8 Jahren gewechselt werden. Auch wenn es oft keine entsprechende Empfehlung des Herstellers dafür gibt, ist es ratsam, das Getriebeöl bei diesem Alter/dieser Laufleistung zu erneuern. In diesem Zusammenhang sollte auch immer der Getriebeölfilter gewechselt werden. Denn auch dieser kann nur begrenzt Materialabrieb aufnehmen.

Das Getriebeöl hat die Aufgabe, die Zahnräder zu schmieren, damit sie präzise ineinandergreifen und möglichst wenig verschleißen. Außerdem nimmt es mikroskopisch kleine Abriebpartikel auf und transportiert sie zum entsprechenden Filter. Im Laufe der Zeit kann es jedoch zunehmend verschmutzen und seine Aufgabe nicht mehr vollständig erfüllen. Spätestens dann ist es Zeit, das Getriebeöl und den Getriebeölfilter zu wechseln.

Wie kann sich ein notwendiger Wechsel bemerkbar machen?

Verschmutztes Getriebeöl kann sich auch im Fahrverhalten bemerkbar machen, zum Beispiel dadurch, dass sich die Gänge nicht mehr leicht einlegen lassen oder beim Schalten ein Rattern zu hören ist. Auch Drehzahlschwankungen können auftreten. Bei Automatikgetrieben sind diese Anzeichen anfangs oft kaum wahrnehmbar, werden aber mit der Zeit deutlicher. Auch hier kann auch ein Ruckeln die Folge sein. Auch ein undichtes Getriebe macht sich meist bemerkbar. Oft sind Ölflecken unter dem Getriebe zu sehen.

Funktion des Getriebeölfilters

Ein Hydraulikfilter, auch Getriebeölfilter genannt, wird in jedem Hydrauliksystem benötigt. Die Aufgabe des Hydraulikfilters ist die Reinigung des Öls, das für den Betrieb der hydraulischen Komponenten im Fahrzeug benötigt wird. Dazu wird die Flüssigkeit durch den Filter geleitet und das Filterelement scheidet alle Partikel ab einer definierten Größe ab. Ohne den Einsatz des Hydraulikfilters würden sich die Partikel an bestimmten Stellen ablagern und zu Funktionsstörungen führen. Der Filter hat eine begrenzte Lebensdauer und muss daher in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Jeder Fahrzeughersteller gibt an, wie oft ein Hydraulikfilter gewechselt werden muss. Diese Angaben sind unbedingt einzuhalten, um Schäden zu vermeiden.

Getriebeölwechsel versus Getriebeölspülung

Zu unterscheiden ist zwischen einem einfachen Getriebeölwechsel und einer Getriebeölspülung. Letztere wird vor allem bei Automatikgetrieben empfohlen, ist aber auch deutlich teurer. Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Getriebeölwechsel das Öl einfach über die Ablassschraube abgelassen und anschließend neues Öl eingefüllt wird. Bei einer Getriebeölspülung hingegen wird das alte Öl mit Druck aus dem Getriebe gepumpt und anschließend bei laufendem Motor neues Getriebeöl, zusammen mit Reinigungszusätzen durch das Getriebe gespült. Anschließend wird neues Getriebeöl eingefüllt. Der Vorteil der Getriebespülung ist, dass das Altöl und der Abrieb wesentlich besser entfernt werden.

Unsere Getriebeölfilter/Hydraulikfilter für Automatikgetriebe

In unserem umfangreichen Filterprogramm finden Sie Getriebeölfilter/Hydraulikfilter in verschiedenen Ausführungen. So bieten wir für die unterschiedlichsten Fahrzeuge mit Automatikgetriebe das passende Ersatzteil! Darüber hinaus erfüllen unsere Filter höchste Qualitätsansprüche. Sie filtern Abrieb aus dem Getriebeöl und schützen vor Verschleiß. Derzeit bieten wir mehr als 30 Hydraulikfilter an. Das Programm wird kontinuierlich erweitert.

Fazit

Der Wechsel von Getriebeöl und Getriebeölfilter sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Im besten Fall verhindert er einen Getriebeschaden, der Sie am Ende deutlich teurer zu stehen kommt. Die Werkstatt Ihres Vertrauens berät Sie sicher auch zu diesem Thema.