O zapft is! – Alkohol am Steuer

04. Sep 2017 | Branche + Mehr

Wenn am 16. September in München das Oktoberfest eröffnet wird, gilt rund um die Wiesn der Ausnahmezustand. Und die bayerische Landeshauptstadt ist da nicht die einzige Stadt in Deutschland: Auch in anderen Städten wird bei vielen weiteren Oktoberfesten feucht-fröhlich gefeiert. Und wie bei jeder guten Feier mit Alkohol gilt auch hier: Don´t drink and drive!

Sehr wahrscheinlich hat sich jeder von uns nach ein, zwei kleinen Bierchen schon mal gefragt, ob man nicht doch noch in der Lage ist, mit dem Auto nach Hause zu fahren. Eine Frage, die sich im September und Oktober auch wieder viele Oktoberfest-Besucher stellen. Denn für die Meisten ist das Oktoberfest untrennbar mit der ein oder anderen Maß Bier verbunden.

Schon geringe Mengen Alkohol schränken die Reaktionsfähigkeit ein

Dabei kann der Ratschlag nur lauten: Wer Alkohol trinken will, sollte sich nicht mehr hinters Steuer setzen. Denn selbst geringe Mengen Alkohol können die Wahrnehmung beeinträchtigen, die Reaktionsfähigkeit und das Sehvermögen einschränken. Und klar ist auch: Rund um das Oktoberfest in München kontrolliert die Polizei Alkohol-Sünder am Steuer bedeutend häufiger als sonst.

Die Strafen fallen drastisch aus: Schon bei 0,3 Promille Alkohol im Blut gilt: Wer einen auf den Alkoholkonsum zurückzuführenden Fahrfehler macht, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.

Quelle: https://www.kenn-dein-limit.info/wie-wirkt-alkohol.html

Eine Straftat begehen Autofahrer schon dann, wenn sie mit 0,3 Promille Blutalkohol Schlangenlinien fahren – und ihnen dadurch die eigene Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird. Der Führerschein ist dann für mindestens sechs Monate weg. Dazu kommen eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg.

Schreckgespenst „MPU“

Ab 0,5 Promille müssen Autofahrer mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten in Flensburg rechnen, auch wenn sie nicht durch unsicheres Fahren aufgefallen sind. Sie werden dann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Wer schon einmal von der Polizei wegen Alkohol am Steuer erwischt wurde, bekommt als Wiederholungstäter nicht nur eine doppelte Geldbuße und gleich mal drei Monate Fahrverbot, sondern muss zudem zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, der gefürchteten „MPU“.

Ab 1,1 Promille gilt man als „absolut fahruntüchtig“. Wird man erwischt, wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen und eine Sperrfrist von ca. 10 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Hinzu kommen eine Geldstrafe in Höhe von ein bis zwei Monatsgehältern sowie 3 Punkte in Flensburg. In vielen Bundesländern müssen ertappte Autofahrer zur sogenannten MPU.

Bekannte Irrtümer

  • Die gute alte „Grundlage“: Wer glaubt, sich durch eine üppige und bestenfalls fettige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Abend schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern.
  • Stichwort „Restalkohol“: Der menschliche Körper baut in der Regel zwischen 0,1 und 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Der Alkoholabbau erfolgt also sehr langsam, sodass man auch nach einigen Stunden Schlaf am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig ist. Wichtig ist zudem, dass der Alkoholabbau nicht durch Kaffee oder andere Mittel beschleunigt werden kann.