Mit dem De-minimis Förderprogramm bis zu 33.000 € für Ihr Unternehmen sichern!

Förderprogramm des Bundesamts für Güterverkehr (BaG)

Güterverkehrs-, Speditions- und Transportunternehmen haben mit hohen Betriebskosten zu kämpfen. Eine Entlastung bietet hier das De-minimis Förderprogramm des Bundesamts für Güterverkehr (BaG). Innerhalb der jährlichen Förderperiode können Sie sich hier bis zu 33.000 € Beihilfen sichern, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Was ist das De-minimis-Förderprogramm?

Bei "De-minimis" handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundesamts für Güterverkehr (BaG). Die Förderung wird als nicht rückzuzahlender Zuschuss gewährt und soll die Sicherheit und den Umweltschutz in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen stärken.

Sie deckt maximal 80 % der tatsächlich entstandenen Kosten, bis maximal 33.000 € Fördersumme, ab. Die aktuelle Förderperiode läuft vom 09.01. bis zum 30.09.2023. Insgesamt befinden sich 276 Mio. Euro im Fördertopf.

Voraussetzung für die aktuelle Förderperiode ist, dass die zu fördernden Fahrzeuge bis zum 01.12.2022 auf das antragstellende Unternehmen zugelassen sind. Dabei liegt der Höchstsatz je schwerem Nutzfahrzeug ab 7,5 t bei 2.000 €.

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Wer kann einen Antrag auf die Förderung stellen?

  • Unternehmen, die mit eigenen schweren Nutzfahrzeugen (ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht) im Güterkraftverkehr tätig sind.
  • Unternehmen, die Maßnahmen zur Förderung für Sicherheit und Umweltschutz durchführen.
  • Der Zuschuss wird auf die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge eines Unternehmens berechnet.
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Was wird gefördert?

Das BaG hat einen Maßnahmenkatalog für Unternehmen zusammengestellt. Grundsätzlich werden die förderfähigen Maßnahmen und Produkte in drei Kategorien unterteilt:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen
  • Personenbezogene Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung

Das BaG gibt eine sogenannte Positivliste heraus, auf der förderfähige Maßnahmen beispielhaft verzeichnet sind. Eine abschließende Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens. Wir haben alle förderfähigen Artikel in unseren Online- und Print-Katalogen gekennzeichnet.

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Das Ziel der Förderung ist es:

  • die negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs auf die Umwelt zu reduzieren, d.h. Emissionen und Materialverbrauch zu senken.
  • die Sicherheit im Straßengüterverkehr dauerhaft zu erhöhen.
  • die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfällen zu senken.
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Alle "De-minimis"-förderfähigen Artikel in der Übersicht:

  • ausgewählte Artikel aus der Produktgruppe Beleuchtung
  • Abbiegeassistent Lkw
  • ausgewählte Artikel der Produktgruppe Reifendruck-Kontrollsystem
  • Radsensor, Reifendruck-Kontrollsystem
  • Reifendruck-Kontrollsystem
  • Umfeldleuchte
  • Arbeitsscheinwerfer
  • Hauptscheinwerfer
  • Rückfahrleuchte
  • Umrissleuchtensatz
  • Blitz-Kennleuchte
  • Nachrüstsatz, Abbiegeassisten

Alle wichtigen Informationen zum De-minimis- Förderprogramm im Überblick:

  • Pro schweres Nutzfahrzeug ab 7,5 t erhalten Sie einen Fördersatz in Höhe von 2.000 €.
  • Es werden alle Fahrzeuge berücksichtigt, die bis zum 01.12.2022 auf das Unternehmen zugelassen wurden.
  • Die Förderung deckt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 € pro Unternehmen.
  • Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn Sie spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.
  • Miet-, Leasing- und Beratungsverträge müssen ebenfalls in der fünf-Monats-Frist geschlossen werden.
  • Die Vertragslaufzeit darf über den Bewilligungszeitraum hinausgehen.
  • Eine Zuwendung ist erst sicher, wenn ein Zuwendungsbescheid erstellt wurde.

 

Wie beantrage ich die De-minimis-Förderung?

Easysub+ unterstützt bei den Anträgen

Um die Beihilfen zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Dabei hilft Ihnen unser Partner easysub plus! Als unabhängiger Berater ist er auf „De-minimis“ spezialisiert. Easysub plus wickelt die komplette Förderung von der Antragsstellung bis zur Beantragung der Auszahlung von Fördergeldern ab. Gerne wird auch im Vorfeld die Förderfähigkeit Ihrer Investitionen geprüft!

easysub plus GmbH
In den Schwarzwiesen 9
61440 Oberursel (Taunus)
deminimis@easy-sub.de
+49 6171 277 55 71

Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugscheine der zu fördernden Fahrzeuge
  • EG-Lizenzen bzw. Transportlizenz oder Anmeldung zum Werkverkehr
  • Bankverbindung & Kopie des Briefkopfes
  • Vertrag
  • Vollmacht

Ablauf der Beantragung der De-minimis Förderung

1. easysub plus übermittelt Ihre Unterlagen an das Bundesamt für Güterverkehr.

2. Sie erhalten von easysub plus die Rechnung und ein Kontrollformular, welches die Weiterleitung Ihres Antrags bestätigt.

3. easysub plus übersendet Ihnen den Zuwendungsbescheid. Ab sofort können Sie förderfähige Waren einkaufen. Bitte beachten Sie den Bewilligungszeitraum! easysub plus prüft gerne für Sie vorab Angebote und deren Förderfähigkeit.

4. Nachdem Sie Waren erworben haben, reichen Sie zu den Rechnungen auch die dazu passenden Kontoauszüge, die in der Summe mindestens 2.000 € erreichen, bei deminimis@easy-sub.de ein. Sie erhalten eine Zwischenauszahlung.

5. Sie erhalten einen Abrechnungsbescheid. Daraus entnehmen Sie bitte den Betrag, der Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Zudem informiert easysub plus Sie über die noch verfügbare Summe.

6. Sie bekommen von easysub plus – vier Wochen vor Fristablauf – eine Erinnerung und die Info, wie hoch Ihre noch verfügbare Restsumme ist.

7. Sie erhalten den Endabrechnungsbescheid des BaG. Mit dieser Information ist Ihre aktuelle Förderperiode offiziell beendet.

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Wir sind für Sie da!

Bei Rückfragen zu dem Förderprogramm helfen wir Ihnen gerne weiter. So können Sie uns erreichen:

Telefon: 06104-608250
E-Mail: sales.DE@herthundbuss.de

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