Graf Zahl übernimmt die Abgasuntersuchung: Partikelzählung für Dieselfahrzeuge ab dem 01.01.2023

13. Mrz 2022 | Branche + Mehr

Das Thema beschäftigt die Kfz-Branche bereits seit vielen Jahren: Die Partikelmessung von Diesel-Fahrzeugen. Das Hin und Her hat ab dem 1. Januar 2023 ein Ende.

Aus der für 2021 angekündigten Partikelmessung bei Euro-Dieseln im Rahmen der Abgasuntersuchung wurde bekanntermaßen nichts. Damals fehlten schlicht Gerätespezifikationen und konkrete Vorgaben zum Messverfahren. Die Einführung, so die Einschätzung seinerzeit, sollte sich deshalb um mindestens zwei Jahre verschieben.

Partikelzählung im Rahmen der AU ab dem 1.1.2023

Jetzt hat das Hin und Her ein Ende. Denn seit 2021 ist klar: Die Partikelzählung kommt. Das geht aus der geänderten AU-Richtlinie hervor, die im Verkehrsblatt Nummer 8/2021 im April 2021 veröffentlicht wurde.

Das „Amtsblatt des Bundeministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland“ regelt, dass alle Euro-6-Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen der AU einer Partikelzählung unterzogen werden müssen. Das neue Prüfverfahren wird dabei in die bereits bestehenden AU-Abläufe integriert .

„Die Einführung einer neuen Messmethode war erforderlich, weil Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor und Emissionsvorschriften Euro 6/VI und besser über einen Partikelfilter verfügen“, berichtete dazu autoservicepraxis.de. Um genau überprüfen zu können, wie effektiv ein Partikelfilter tatsächlich arbeitet, reiche die herkömmliche Trübungsmessung nicht mehr aus.

Ausgedient hat der Trübungsmesser aber nicht. Schließlich werden die Emissionen von Euro-5-Modellen und abwärts auch weiterhin mit dem Trübungsmesser geprüft.

Investitionen im Bereich von 5.000 und 10.000 Euro notwendig

Im Interview mit „asp“ erklärt Thomas Sieber, Technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei TÜV SÜD Auto Service: „Die Konditionierung bleibt vergleichbar mit der Trübungsmessung; die eigentliche Messung (Partikelzählung) erfolgt jedoch im Leerlauf – bei der Messung selbst ist daher kein Anfahren der Abregeldrehzahl mehr erforderlich.“

Für Kfz-Betriebe, die auch weiterhin Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor und Emissionsklasse Euro 6/VI und höher prüfen wollen, heißt das einmal mehr: Aufrüsten. Laut Sieber sind Investitionen im Bereich von 5.000 und 10.000 Euro notwendig.

Partikelzählung: CPC-Verfahren vs. DC-Verfahren

Laut „Krafthand“ haben sich zwei Zählverfahren herauskristallisiert: Sowohl die CPC-Technologie (Condensation Particle Counter) als auch die DC-Technologie (Diffusion Charger) erfüllen die definierten Spezifikationen für die Partikelzähler. Gegenüber dem Fachmagazin erklärte der Dekra-Experte Thomas Obst, dass das CPC-Verfahren mit einer höheren Messgenauigkeit punkten soll, während das DC-Verfahren Vorteile in puncto Kosten habe.

Laut Dekra umfasst die Partikelzählung insgesamt sechs Phasen. Gemessen werden alle Partikel, ab einer Größe von 23 Nanometern, wobei der Grenzwert dann bei maximal 250.000 Partikeln pro Kubikzentimeter Abgas liegt. Wichtig: Diese Grenze gilt dabei für alle Diesel-Fahrzeuge ab Euro 6 – und somit auch für Lkw und Busse. 

Experten rechnen jedoch damit, dass viele Werkstätten mit der Anschaffung eines Partikelzählers noch warten werden. Auf absehbare Zeit werden TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS die meisten Messungen übernehmen…