Wenn die Deutsche Nationalmannschaft am 17. Juni in die WM in Russland startet, geht sie wieder los: die Zeit der Autokorsos. Zumindest immer dann, wenn die DFB-Elf ein Spiel für sich entscheidet, dürfte in Deutschland wieder ausgiebig auf den Straßen gefeiert werden. Doch rechtlich betrachtet ist so ein Autokorso eigentlich gar nicht erlaubt.
Der Autokorso hat seinen Ursprung in Südeuropa. Gastarbeiter unter anderem aus der Türkei, Griechenland und Italien führten das Feiern mit hupenden Auto-Kolonnen in Deutschland ein. Seitdem sammeln sich nach Siegen der eigenen Mannschaft immer wieder Autokorsos, um (mehr oder weniger) spontan zu feiern. Dabei wird beherzt gehupt, gesungen und Fahnen geschwungen. Und das macht mindestens genauso viel Lärm wie mehrere Fanfaren oder Vuvuzelas zugleich.
StVO als Autokorso-Spielverderber
Doch objektiv betrachtet macht die Straßenverkehrsordnung im Allgemeinen und Paragraf 30 dem ausgelassenen Feiern einen Strich durch die Rechnung. Als Spielverderber erweisen sich etwa die ersten beiden Ziffern von Paragraf 30 der StVO, denn dort heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen (…)“.
Auch „unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“ Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen demnach der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
Autokorso-Teilnehmer riskieren deshalb ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro. Die Polizei drückt allerdings oft ein Auge zu und greift meist nur dann ein, wenn eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.
Die Regeln im Autokorso
Wer sich an die folgenden Regeln hält, kann sein Risiko, aus dem Verkehr gezogen zu werden, deutlich minimieren:
- nicht aus den Seitenfenstern herauslehnen
- nicht auf der Motorhaube, dem Dach, dem Heck oder im geöffneten Kofferraum sitzen
- angeschnallt bleiben
- kein Alkohol am Steuer
- Ampeln und Verkehrsschilder beachten
- Flaggen dürfen nicht die Sicht behindern oder die Beleuchtung oder Seitenspiegel des Fahrzeugs überdecken
- Beim Fahnenschwingen aus dem Fahrzeug heraus ist Vorsicht geboten, weil dadurch Fußgänger oder Radfahrer verletzt oder behindert werden könnten.
- nicht mehr Passagiere mitnehmen, als Plätze im Auto dafür vorgesehen sind
- Sicherheitsabstand einhalten
Und noch ein Tipp!
Drohende Verwarnungsgelder sind die eine Sache. Der Versicherungsschutz eine andere. Vor allem beim Herauslehnen aus dem Auto müsst ihr bedenken, dass bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlöschen kann.
In diesem Sinne wünschen wir euch eine ganze Menge Spaß beim Fußballgucken und dem Korso danach!