Die Bedeutung des Data Act für den Aftermarket

11. Mai 2025 | Branche + Mehr

Der sogenannte Data Act soll die zukünftigen Regeln für den Zugang zu Fahrzeugdaten festlegen. Ziel ist es, die Datennutzung zwischen OEMs, Nutzern und Werkstätten beziehungsweise Teilehändlern fair und rechtssicher zu gestalten. Damit wird erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Zugang zu IoT-Daten (Internet of Things - ein Netzwerk von miteinander verknüpften Objekten und Geräten) im Aftermarket geschaffen. Solche Daten sind etwa Sensordaten, Betriebsdaten, Metadaten und Diagnosedaten.

Die Verordnung über harmonisierte Regeln für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act) wurde im November 2023 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Sie ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 12. September 2025 unmittelbar geltendes Recht in der gesamten Europäischen Union

Was ist der Data Act?

Ziel ist es, Vorschriften festzulegen, um Daten in verschiedenen Lebensbereichen mehr und besser nutzen zu können. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Weitergabe von Daten durch Unternehmen an Verbraucher oder andere Unternehmen sowie Pflichten für Dateninhaber, die nach EU-Recht zur Bereitstellung von Daten verpflichtet sind (einschließlich Vergütungsregelungen im B2B-Bereich). 

Was regelt der Data Act im Automobilbereich?

Konkret regelt der Data Act die Nutzerrechte. Alle Nutzer eines Fahrzeugs, wie zum Beispiel der Eigentümer, der Leasingnehmer oder der Flottenbetreiber, haben ein Recht auf Zugang zu den Daten, die bei der Nutzung des Fahrzeugs anfallen. Sie haben auch das Recht, diese Daten an Dritte weiterzugeben, zum Beispiel an eine freie Werkstatt, einen Teilegroßhändler, eine Versicherung etc. Somit erhalten die Nutzer gestärkte Rechte in Bezug auf ihre Fahrzeugdaten.

Die Bedeutung für den Aftermarket

Wer darf unter welchen Voraussetzungen auf welche Daten zugreifen? Der Data Act soll hier mit harmonisierten Regeln endlich Klarheit schaffen. Bisher gibt es nur eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelungen. Dabei setzt der Data Act auf das Konzept der Mitgenerierung von Daten. Denn diese entstehen durch die Nutzung vernetzter Produkte. Dementsprechend sollen „alle“ auch faire Rechte an der Nutzung der Daten haben. Das bedeutet nicht, dass Daten kostenlos herausgegeben werden müssen, eine angemessene Vergütung ist zulässig und Kriterien sollen in Leitlinien erarbeitet werden. Für den Aftermarket ist dies eine Bereicherung, da Werkstätten, Teilegroßhändler und Serviceplattformen erstmals einen rechtssicheren Zugriff auf relevante Fahrzeugdaten erhalten. Allerdings müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Fahrzeugnutzer zustimmen, zum anderen erwartet die EU-Kommission, dass Drittanbieter die notwendige Datenverarbeitungskompetenz erfüllen. Das heißt, der OEM muss die Daten zwar zur Verfügung stellen, aber nicht aufbereiten.

Kritik

Dem Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) geht der Data Act noch nicht weit genug. Er fordert daher sektorspezifische Regelungen für den Bereich Automotive. Kritisiert wird auch, dass der Data Act nur fahrzeuggenerierte Daten umfasst, nicht aber Fahrzeugfunktionen und Fahrzeugressourcen, welche aber bei der Fahrzeugdiagnose eine wichtige Rolle spielen. Abhilfe würde eine eigenständige Regelung für eine SSL (Secure Sockets Layer) schaffen.