Wir hoffen, ihr seid alle gut ins Jahr 2022 gestartet. Wie in jedem Jahr wartet auch das neue mit entsprechend neuen Herausforderungen, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen auf. Wir haben einige der wichtigsten Änderungen 2022 für euch zusammengefasst.
Für Kfz-Betriebe gibt es 2022 vor allem im betriebswirtschaftlichen und administrativen Bereich Neuerungen.
Neuer Mindestlohn
Im Rahmen einer zweistufigen Anpassung ändert sich 2022 der Mindestlohn: Ab dem 1. Januar steigt er von aktuell 9,60 Euro pro Stunde auf 9,82 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2022 muss Arbeitnehmern:innen dann ein Lohn von 10,45 Euro pro Stunde gezahlt werden. Auch beim Lohn für Auszubildende gibt es eine Änderung: „Ausbildungsbetriebe sind dazu verpflichtet, ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen“, so die Bancheninitiative Qualität ist Mehrwert. „Mit fortschreitender Ausbildung muss die Vergütung steigen – mindestens 1-mal im Jahr. Für Lehrverträge ab dem 1. Januar 2022 erhalten Auszubildende für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 690 Euro, im dritten 790 Euro und im vierten Jahr 819 Euro.“
Digitale Krankmeldung
Seit Anfang Oktober 2021 haben Arztpraxen die Möglichkeit, Krankmeldungen digital an die Krankenversicherung zu schicken. Ab dem 1. Juli 2022 können auch Arbeitgeber:innen Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Das neue Procedere soll die Abläufe vereinfachen. Der gelbe Schein wird dann nicht mehr benötigt.
Neue Qualifizierungsstufen für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen
Bereits im Juli und mit einem Update im August 2021 wurden die Qualifizierungsstufen für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen überarbeitet. „Im Grunde gibt es dabei keine grundlegenden Änderungen“, fasst Krafthand zusammen. Allerdings wurden Begrifflichkeiten verändert und präzisiert. Nun gelten vier neue Qualifizierungsstufen: S, 1S, 2S und 3S. Zudem ersetzen die Begriffe „fachkundig unterwiesene Person“ (FuP) und „fachkundige Person Hochvolt“ (FHV) bislang unpräzise Bezeichnungen.
Neuer Bußgeldkatalog
Ebenfalls nicht mehr ganz neu sind die die Änderungen im Bußgeldkatalog für Autofahrer, die mit einigem Hin und Her zum 9. November 2021 in Kraft getreten sind – und damit auch für 2022 gelten. Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe sind jetzt spürbar gestiegen. Vor allem aber Tempoverstöße sind nun teurer geworden: Die Reform verfolgt das Ziel, schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Aus diesem Grund werden Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders im innerstädtischen Bereich deutlich härter als bisher bestraft. Es trifft allerdings nicht nur notorische Raser, empfindlich trifft es auch Autofahrer:innen, die das Tempolimit vergleichsweise moderat überschreiten. So wie etwa der Autor dieser Zeilen, nur wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs: Zu später Stunde mit 59 anstatt der erlaubten 50 km/h innerorts geblitzt, macht 30 Euro, bitte sehr. Früher wären nur 15 Euro fällig geworden. Da klingelt´s in der Stadkasse!