Das EU-Parlament hat sich bezüglich der neuen Euro-7-Abgasnorm am 18. Dezember 2023 auf die neue Abgasnorm Euro 7 geeinigt. Wobei die Einführung der neuen Norm für neu typgenehmigte Fahrzeuge ab dem 01. Januar 2027 und für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 01.01.2028 vorgesehen ist. Dabei richtet sich die neue Norm an Pkw, Transporter, Lkw und Busse. Neu ist, dass nun auch nicht abgasrelevante Partikel (Non-Exhaust Particle Emissions) aus Reifen- und Bremsenabrieb sowie die Lebensdauer von Batterien geregelt werden.
Es ist nichts Neues, dass Autos und andere Fahrzeuge, um eine Zulassung zu bekommen, bestimmte Abgasnormen erfüllen müssen. Damit soll erreicht werden, dass möglichst wenig umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe in die Luft gelangen, also die Luftqualität insgesamt verbessert wird. Neu ist, dass es erstmals auch Grenzwerte für den Brems- und Reifenabrieb sowie für die Lebensdauer von Batterien geben wird.
Wie sehen die neuen Grenzwerte für Pkw, Lkw und Busse aus?
Für Pkw ändert sich zunächst nichts, hier bleiben die bisherigen Euro-6-Normen bestehen. Neu ist lediglich, dass ein Grenzwert für Ammoniak (NH₃) hinzukommt. Für Busse und Lkw hingegen gibt es eine Neuerung: Für sie gelten nun strengere Grenzwerte für Abgasemissionen, zum Beispiel strengere NOx-Grenzwerte. Außerdem kommen Grenzwerte für Formaldehyd (CH₂O) und Distickstoffmonoxid (N₂O) hinzu.
Besonders im Fokus der neuen Norm sind Batterien, Bremsen und Reifen
Neu an der Abgasnorm Euro 7 ist, dass nun auch der Abrieb (Feinstaub und Schadstoffe) von Reifen und Bremsen geregelt wird. Hiervon sind dann nicht nur Verbrenner betroffen, sondern auch Elektrofahrzeuge. Hier soll ein Grenzwert von 3 mg/km für rein elektrisch betriebene Pkw/Transporter und 7 mg/km für Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten gelten.
Außerdem wurde eine Mindestlebensdauer für Batterien in Elektrofahrzeugen festgelegt. Für Batterien in Elektro- und Hybridfahrzeugen gibt es dann eine vorgeschriebene Lebensdauer für die Antriebsbatterien. So müssen diese nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch 80 Prozent ihrer Leistung haben. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern muss die Batteriekapazität noch mindestens 72 Prozent betragen.
Übergangslösung - Euro 6e
Da es noch einige Zeit dauern wird, bis die neue Abgasnorm Euro 7 in Kraft tritt, gibt es seit dem 01. September 2023 die Norm Euro 6e. Diese sieht vor, dass neu typgenehmigte Pkw im Straßentest (RDE, Real Driving Emissions) folgende Werte einhalten müssen: Stickoxide NOx 1,1 und PN (Partikelzahl) 1,34. Für Erstzulassungen neuer Pkw gilt dies dann ab dem 01.09.24.