Seit dem 1. Mai 2021 in Kraft: Was kann das neue EU-Reifenlabel?

25. Mai 2021 | Branche + Mehr

Wenn Autofahrer vor dem Kauf neuer Reifen stehen, wartet nicht selten ein wahrer Recherche-Marathon. Dann werden Automagazine durchgeblättert und online massig Testergebnisse durchgeklickt. Immer auf der Suche nach dem Reifen, der die beste Performance oder das beste Preis-/Leistungsverhältnis verspricht. Das sogenannte „EU-Reifenlabel“ der Europäischen Kommission sollte mehr Transparenz in den Reifenmarkt bringen und Reifen vergleichbarer machen. Eigentlich eine gute Idee. Doch Kritiker bemängelten seit dem Start 2012, dass das Label nicht zu Ende gedacht sei. Zum 1. Mai 2021 bekam das EU-Reifenlabel ein Update.

Seit 2012 ist das EU-Reifenlabel Pflicht für neue Pkw-Reifen und Reifen für leichte Nutzfahrzeuge. Sie müssen mit einer Kennzeichnung in Form des Reifenlabels, eine Art Plakette, versehen sein. Diese Plakette informiert den Verbraucher im Vorfeld des Kaufs über drei Parameter: Den Rollwiderstand, die Nasshaftungsklasse und das externe Rollgeräusch. Genutzt wurde dafür eine Klassifizierung beginnend mit der besten (grüne Kategorie „A“) bis zur schlechtesten Leistung (rote Kategorie „G“). Reifenkäufer sollten so auf einen Blick erkennen können, wie gut Reifen in den drei Kategorien abschneiden. Nun haben sich die Vorgaben für die Reifenkennzeichnung geändert.

Kennzeichnung der Reifen noch detaillierter und übersichtlicher

Zielsetzung war es, die Kennzeichnung der Reifen noch detaillierter, gleichzeitig aber auch übersichtlicher zu machen. Das Label selbst ähnelt weiterhin dem des bekannten EU-Energielabels. Auch weiterhin informiert das EU-Reifenlabel über die drei Kriterien Rolleigenschaft, Nassbremseigenschaft und Rollgeräusch.

Die Einstufung der Klassifizierung wurde bei den Roll- und Nassbremseigenschaften allerdings vereinfacht. Hier wurde von vormals sieben Stufen auf nur noch fünf (A bis E) reduziert. Auch die Angaben zu den Geräuschemissionen haben sich geändert. Hier wird zwar weiterhin der Dezibel Wert angegeben. Hinzugekommen ist aber eine Klassifizierung in A, B und C: Ein geringer Geräuschpegel wird dann mit A klassifiziert, ein hoher mit C.

Komplett neu sind Piktogramme, die angeben, ob es sich um einen Winterreifen mit geprüfter Schneehaftung nach EU-Typgenehmigung handelt (3PMSF/ Schneeflockensymbol) oder um einen Reifen mit besonderer Haftung auf Eis nach einem neuen ISO-Standard. Über einen QR-Code in der rechten oberen Ecke können Händler und Autofahrer zusätzliche Informationen aus einer zentralen Produktdatenbank („EPREL“-Datenbank) herunterladen.

Kritikpunkte bleiben

Die Kritikpunkte bleiben: Nach wie vor informiert das EU-Reifenlabel über die Performance in lediglich drei Kategorien. Viele weitere Leistungsfaktoren werden weiterhin ignoriert. Die Trockenhaftung etwa - obwohl Pkw selbst in Deutschland überwiegend bei trockenen Bedingungen genutzt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt: „Die Prüfungen, die der Klasseneinteilung vorausgehen, werden von der Reifenindustrie nach genau festgelegten Verfahren durchgeführt“, so der ADAC. „Der Hersteller klassifiziert somit seine Produkte selbst.“