Bald kommt eine neue EU-weite Reparaturklausel!

24. Nov 2024 | Branche + Mehr

Der Designschutz für sichtbare Kfz-Ersatzteile, die in die Karosserie integriert sind, scheint bald etwas liberaler zu werden. Zumindest hat der EU-Ministerrat den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Design-Richtlinie und der Design-Verordnung angenommen und damit eine wichtige Weiche gestellt. Demnach soll es eine EU-weit einheitliche Reparaturklausel geben. Konkret geht es dann um Ersatzteile, die bei einer Reparatur dazu beitragen, das ursprüngliche Erscheinungsbild des Autos/Fahrzeugs wiederherzustellen. Bisher schien dies fast alternativlos nur mit Originalersatzteilen möglich zu sein.

Das können zum Beispiel Teile wie Scheinwerfer und Rückleuchten sein. Aber auch Windschutzscheibe, Außenspiegel, Motorhaube und Kotflügel.

Auch bei sichtbaren Ersatzteilen muss es einen Preiswettbewerb geben

Bisher war ein fairer Wettbewerb nur sehr schwer möglich, da die Autohersteller gegen Nachbauten rechtlich vorgehen konnten. Regelungen dazu gab es bisher kaum, lediglich eine Reparaturklausel im nationalen Designrecht (ab 2020). Allerdings nur für Designs, die zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldet sind. Besitzer älterer Automodelle sind also weiterhin benachteiligt. Und das für Designs, die bis zu 25 Jahre alt sind, denn die deutsche Reparaturklausel sieht einen sehr langen Bestandsschutz vor.

Eine Alternative zum Original ist daher bisher kaum möglich. Schließlich muss das bei einer Reparatur auszutauschende Ersatzteil wieder passen, das heißt Form und Abmessungen müssen zwangsläufig identisch sein. Viel Spielraum für andere Designs/Konstruktionen gibt es nicht.

Für die neue EU-weite Reparaturklausel ist eine Übergangsfrist von acht Jahren vorgesehen. Diese gilt für EU-Länder, die bisher keine Reparaturklausel kannten. Werden Designs jedoch für die gesamte Europäische Union und nicht für einzelne Mitgliedstaaten nach deren nationalem Recht angemeldet, gilt die Reparaturklausel ohne Übergangsfrist.

Fazit

Für die Zukunft bedeutet dies, dass auch bei Reparaturen an der Karosserie nicht immer die möglicherweise teureren Originalersatzteile verwendet werden müssen. Auch bei diesen Ersatzteilen kann ein fairer Wettbewerb entstehen und die Reparaturkosten gesenkt werden. Eine verbraucherfreundliche Lösung ist also in Sicht! Nur die Besitzer älterer Modelle in Deutschland müssen sich noch etwas gedulden, denn aufgrund der bestehenden Reparaturklausel greift die neue EU-weite Regelung für Designs vor Dezember 2020 erst in acht Jahren.