Bereits ab 7. Juli dieses Jahres werden weitere Fahrerassistenzsysteme Pflicht. Dies ist dann eine Erweiterung zu den bisherigen Assistenzsystemen, die bereits Pflicht sind wie (ABS, Bremsassistent, Einparkhilfe, ESP, Antriebsschlupfregelung, RDKS, Gurtwarnsystem und Spurwechselassistent). Dies gilt dann für alle Neuwagenhersteller und müssen standardmäßig verbaut werden. Eine Nachrüstung bei früher zugelassenen Fahrzeugen ist nicht vorgeschrieben. Einen Überblick über all diese Assistenzsysteme möchten wir euch in diesem Blogbeitrag geben. Aber warum werden eigentlich immer mehr Assistenzsysteme zur Pflicht? Der Grund: Sie dienen der Sicherheit im Straßenverkehr und sollen im besten Fall zu weniger Unfällen führen. Diese acht Assistenzsysteme sind bald obligatorisch:
Aktiver Spurhalteassistent
Dieser soll dem Autofahrer*in dabei helfen, die Spur- und Straßenbegrenzung einzuhalten. Sollte sich der Fahrer*in nicht innerhalb seiner Spur bewegen, ertönt ein Warnsignal, oft ist dies eine Vibration im Lenkrad. Teilweise greift das ESP® auch selbstständig ein, wenn es erkennt, dass das Fahrzeug die Spur verlässt. Dieser Assistent ist von großer Bedeutung, wenn man bedenkt, dass jeder sechste Unfall auf deutschen Straßen durch Abkommen von der Fahrbahn verursacht wird.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Dieses Assistenzsystem heißt ISA (Intelligent Speed Adaption). Es kann anhand von GPS-Daten und Verkehrsschildern die aktuell zulässige Höchstgeschwindigkeit ermitteln. Es hilft dem Fahrer*in, indem er entsprechend informiert wird oder das Fahrzeug gar abbremst. Die Warnung erfolgt entweder über eine Anzeige im Cockpit oder über ein pulsierendes Gaspedal.
Unfalldatenspeicher (Black Box)
In Flugzeugen schon lange im Einsatz, wird sie nun auch in Kraftfahrzeugen verwendet. Die Black Box speichert alle relevanten Daten zum Unfallhergang. Dazu gehören zum Beispiel Bremsvorgänge, die Position des Fahrzeugs auf der Straße und die gefahrene Geschwindigkeit. Allerdings wird immer nur ein kurzer Zeitraum von wenigen Sekunden aufgezeichnet und entsprechend für die Unfallanalyse berücksichtigt.
Notbremsassistent
Der Notbremsassistent greift bei Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes selbstständig ein, wenn nötig bis hin zur Vollbremsung. Ziel ist es, eine drohende Kollision, zum Beispiel durch Unaufmerksamkeit des Fahrers, mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen zu verhindern. Dies berechnet der Assistent anhand von Sensorsignalen (Geschwindigkeit und Abstand zum vorderen Fahrzeug). Zusätzlich gibt es einen City-Notbremsassistenten. Dieser dient dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern.
Müdigkeitserkennung bzw. Aufmerksamkeitsüberwachung
Hier wird die Wachsamkeit bzw. nachlassende Konzentration des Fahrer*in anhaltend überwacht. Das System erkennt beispielsweise geschlossene oder häufig blinzelnde Augen oder ungewöhnliche Lenkbewegungen. Das Cockpit kann den Fahrer*in dann auf eine benötigte Pause hinweisen (meist ist dies in Form einer Kaffeetasse). Einige dieser Systeme verfügen auch über akustische- oder Vibrationsalarme, um zum Beispiel Sekundenschlaf zu verhindern.
Notbremslicht/adaptives Bremslicht
Dieses Assistenzsystem soll Auffahrunfälle möglichst verhindern, indem es ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h abruptes Bremsen/Vollbremsen signalisiert. Das bedeutet, dass alle Rückleuchten eingeschaltet sind und die Bremsleuchten in schneller Folge blinken. Bei stehendem Fahrzeug kommt der Warnblinker hinzu. Es wird auch aktiviert, wenn das Antiblockiersystem (ABS) regelt.
Rückfahrassistent
Einfach, aber sehr nützlich. Der Rückfahrassistent warnt beim Rückwärtsfahren akustisch und teilweise auch optisch vor Hindernissen und/oder ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Radfahrern oder anderen Fahrzeugen. Dabei hilft eine Rückfahrkamera oder ein Radar- oder Ultraschallsystem, welches sich im Heck des Fahrzeugs befindet. Auch in engen Parklücken ist dies hilfreich.
Alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Hier ist zunächst nur eine Systemvorbereitung in Form einer standardisierten Schnittstelle vorgesehen. Mit dieser wäre es beispielsweise möglich, eine auf Alkohol reagierende Wegfahrsperre nachzurüsten oder ein Kontrollgerät zur Alkoholmessung anzuschließen. Damit könnte das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindert werden. Das Fahrzeug kann dann nur gestartet werden, wenn der Fahrer nüchtern ist, ansonsten würde es den Anlasser blockieren.