Gerichtsurteil zur Nutzung mobiler Diagnosegeräte im Straßenverkehr: Was Kfz-Profis und Werkstattinhaber jetzt wissen müssen

13. Jun 2023 | Branche + Mehr

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat klargestellt: § 23 der Straßenverkehrsordnung, der sogenannte „Handy-Paragraf“, gilt auch für mobile Auslesegeräte. Was Autofahrer, Kfz-Profis und Werkstattinhaber jetzt wissen müssen.

In § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass elektronische Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen, nur benutzt werden dürfen, wenn sie weder in die Hand genommen noch gehalten werden. Als „Handy-Paragraf“ bekannt geworden, bezieht er sich, insbesondere auf die Nutzung von Handys. Aber eben nicht nur.

„Handy-Paragraf“ gilt auch für mobile Diagnosegeräte

Das Oberlandesgericht in Schleswig hat nun entschieden: Auch mobile Test-Diagnosegeräte, die während der Fahrt zur Fehlerermittlung an Fahrzeugen verwendet werden, fallen unter diesen Paragrafen. In dem verhandelten Fall hatte ein Kfz-Mechaniker während der Fahrt in einem Kundenfahrzeug ein mobiles Auslesegerät in der Hand gehalten, um einen Fehler im Fahrzeug zu ermitteln. Das Amtsgericht entschied, dass diese Nutzung des mobilen Auslesegerätes gegen den § 23 (1a) verstößt und verhängte eine Geldbuße von 100,00 €.

Die Begründung des Gerichts: Die Nutzung eines solchen Geräts während der Fahrt birgt die Gefahr der Ablenkung und mangelhaften Konzentration des Fahrers auf das Verkehrsgeschehen. Das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer sei nicht auf Geräte mit persönlichem Bezug zum Benutzer beschränkt, sondern beziehe sich auf alle elektronischen Geräte, die der Information dienen.

Klare Sache: Die Nutzung von mobilen Diagnosegeräten während der Fahrt ist verboten

Bedeutet also: Die Nutzung von mobilen Diagnosegeräten während der Fahrt auf öffentlichen Straßen ist verboten und wird als Verstoß gegen die StVO gewertet und kann somit Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen.

 

Wenn während der Fahrt Fehlerdiagnosen durchgeführt werden müssen, sollten Kfz-Mechatroniker dies also am besten in Begleitung eines weiteren Mitarbeiters tun, der die Diagnosegeräte bedient. Alternativ können Diagnosen auch im nicht öffentlichen Verkehrsraum oder auf abgesperrten Testgeländen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine Verkehrsregeln verletzt werden und die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet ist.

Handlungsempfehlungen für Werkstattbetreiber

Werkstattbetreiber sollten ihre Mitarbeiter für die Risiken und rechtlichen Konsequenzen der Nutzung mobiler Diagnosegeräte während der Fahrt sensibilisieren. Hilfreich können dabei auch Schulungen oder Weiterbildungen für die Mitarbeiter sein, um sie über die richtige Handhabung von Diagnosegeräten zu informieren und sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Zudem sollten Werkstattinhaber darauf achten, dass Testfahrten mit mobilem Diagnosegerät diese entweder von zwei Mitarbeitern durchgeführt werden, von denen eine Person das Fahrzeug führt und die andere das Diagnosegerät bedient, oder dass die Fahrten auf einem nicht-öffentlichen Verkehrsraum oder abgesperrten Testgeländen stattfinden.

Quelle: (OLG Schleswig Beschl. v. 28.03.2023 – II ORbs 15/23)