Ab Juli 2023 wird bei Dieselfahrzeugen ab der Schadstoffklasse Euro 6/VI im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) auch eine Partikelmessung (PN-Messung) durchgeführt. Damit sollen Fahrzeuge, die die Grenzwerte nicht (mehr) einhalten, sicher identifiziert werden. Eine erste Auswertung des TÜV-Verbandes ergab eine Beanstandungsquote von 3,4 Prozent. Auffällig ist, dass es sich dabei vor allem um Fahrzeuge mit hoher Laufleistung handelt. Die neue Maßnahme identifiziert also erfolgreich Fahrzeuge, die die Grenzwerte nicht einhalten.
Fahrzeuge, die die Abgasuntersuchung nicht bestehen, müssen dann umgehend nachgebessert werden. Der TÜV begrüßt die Wirksamkeit des neuen Verfahrens und möchte sogar noch einen Schritt weiter gehen: Er spricht sich dafür aus, das Verfahren auf Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5b und auch auf Benzin-Direkteinspritzer ab Klasse 6 auszuweiten. Mit Hilfe der neuen Messtechnik kann sichergestellt werden, dass die Filter auch bei diesen Fahrzeugen einwandfrei funktionieren. Außerdem können Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß identifiziert werden. Eine erste Auswertung des neuen Messverfahrens zeigt auch, dass die Durchfallquote der Fahrzeuge mit steigender Laufleistung zunimmt. So liegt die Durchfallquote bei einer Laufleistung von bis zu 50.000 Kilometern nur bei 2,8 Prozent, bei einer Laufleistung von über 160.000 Kilometern bereits bei 4,7 Prozent. Insgesamt umfasst diese erste Auswertung auf insgesamt 950.809 Fahrzeuge.
Auch Neufahrzeuge fallen bei der Partikelmessung durch
Damit rechnen leider keine Autokäufer*innen, aber auch neue Dieselfahrzeuge fallen bei der ersten Abgasuntersuchung / Partikelmessung durch. Diese Fahrzeuge sind bei der ersten AU in der Regel erst drei Jahre alt. Schuld ist dann der Partikelfilter. Leider kein günstiges Unterfangen für die Fahrzeughalter*in, denn die Reparatur mit Austausch des Filters kann bis zu 3000 Euro kosten. Und leider handelt es sich dabei nicht einmal um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall. Schuld daran ist die Tatsache, dass bei der Typengenehmigung von Fahrzeugen bzw. bei der Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung unterschiedliche Messmethoden inklusive Grenzwerte angewendet werden:
Der Unterschied der Messmethoden:
Bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen muss ein bestimmter Grenzwert für die Gesamtzahl der Partikel pro Kilometer eingehalten werden. Dieses Verfahren ist jedoch in Bezug auf Kosten und Aufwand zu aufwändig. Deshalb wird bei der AU ein anderes Verfahren angewendet. Hier wird die Partikelanzahl pro Abgasvolumen gemessen. Rechtlich bindend für die Fahrzeughersteller ist jedoch das erstgenannte Verfahren. Daher ist es für die Fahrzeughalter*in auch schwierig, hier Ansprüche geltend zu machen. Hinzu kommt, dass dies in der Regel erst nach drei Jahren auffällt und die normale Sachmängelhaftung zwei Jahre ab Kauf beträgt. Einige Hersteller reagieren aber inzwischen mit Kulanz. Hier empfiehlt es sich, über eine Vertragswerkstatt einen Antrag auf Kulanzbeteiligung zu stellen.
Fazit:
Das neue Messverfahren scheint sich bewährt zu haben und defekte Partikelfilter sicher zu erkennen. Mit der bisherigen Rauchgastrübungsmessung war es nicht möglich, die von modernen Motoren emittierten kleinen Partikel zu erfassen. Dies ist nun möglich. Für den Fahrzeughalter*in kann es aber einigen Ärger mit sich bringen. Nicht nur, dass das Fahrzeug in die Werkstatt muss, es können auch hohe Kosten entstehen. Dabei ist es für die Fahrzeughalter*in noch nicht einmal gewährleistet, dass sie nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Hier muss also sicher noch nachgebessert werden, vielleicht sollte man auch über eine Harmonisierung der Messmethoden nachdenken.