Reifendruckkontrollsysteme (RDKS, TPMS) sind bereits seit gut zehn Jahren für alle neu zugelassenen Pkw vorgeschrieben. Nun sollen RDK-Systeme ab dem 01.07.2024 auch für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge der Klassen N1-3, M2-3 und O3+4 Pflicht werden. Die ersten Sensorhersteller bereiten sich daher bereits mit Sensoren für den Aftermarket vor. Es werden entsprechende Sensoren benötigt, denn Pkw-Sensoren unterscheiden sich in der Technik und sind daher nicht geeignet. Diese müssen nämlich für höhere Reifenfülldrücke und längere Laufzeiten ausgelegt sein. Auch die Art der Befestigung kann unterschiedlich sein.
Für die allgemeine Fahr- und Verkehrssicherheit ist sicherlich die Einführung der RDKS-Pflicht für Nutzfahrzeuge von großer Bedeutung. Damit sollen Reifenplatzer, die immer wieder zu teils schweren Unfällen oder auch Fahrzeugbränden führen, verhindert werden. Auch das Liegenbleiben von Lkw soll möglichst vermieden werden. Neben dem Beitrag zur Verkehrssicherheit haben RDKS aber noch weitere Vorteile. Dazu gehören ein geringerer Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sowie eine längere Lebensdauer der Reifen.
Welche Systeme stehen zur Verfügung?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass im Nutzfahrzeugbereich vor allem direkte Systeme zum Einsatz kommen werden. Diese überwachen den Reifendruck mit Hilfe von Sensoren in jedem Reifen, die sowohl schleichenden als auch schnellen Druckverlust erkennen. Im Vergleich zu passiv messenden Systemen sind sie schneller und genauer. Die eingebauten Radsensoren sollten bei jedem Reifenwechsel von einem Fachhändler mit einem RDKS-Diagnosegerät ausgelesen werden. Bei einem Sensor- oder Reifenwechsel muss das System neu angelernt werden. Nachteile des direkten Systems sind die Mehrkosten beim Reifenwechsel und das entsprechende Fachwissen, das für den Reifenwechsel erforderlich ist.
Herausforderung RDKS für Nutzfahrzeuge
Die meisten Werkstätten kennen bereits die Funktionsweise von RDKS und haben Erfahrung mit RDKS-Lösungen für Pkw. RDKS für Nutzfahrzeuge sind aufgrund ihrer Komplexität eine Herausforderung für Werkstätten. Die Systeme unterscheiden sich technisch von denen für Pkw und es gibt neue Themen wie den Kommunikationsweg zwischen Zugmaschine und Anhänger, also der Kombination mit einem nicht motorisierten gezogenen Anhänger. Denn diese haben keine OBD-Schnittstelle und kein Steuergerät. Im abgekoppelten Zustand ist nicht einmal eine Spannungsversorgung vorhanden. Bei einer gezogenen Einheit wäre zwar ein Reifendruckfüll- bzw. -regelsystem zulässig, aber auch hier fehlt es vielen Werkstätten noch an Erfahrung und Know-how.
Darüber hinaus gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Sensor- und Ventilvarianten und auch die Art der Sensorbefestigung bei RDKS-Systemen kann variieren. Zur Verfügung stehen derzeit Gurt-, Band-, Ventilbefestigung oder in den Reifen eingeklebte Behälter. Darüber hinaus werden passende RDKS-Diagnosewerkzeuge und je nach Art der Sensorbefestigung auch entsprechende Montagewerkzeuge, wie zum Beispiel Drehmomentschrauber, benötigt.
Bei einem Fahrzeug, für das ein RDKS vorgeschrieben ist, ist zusätzlich zu beachten, dass das RDKS hier Bestandteil der ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) ist. Das bedeutet, dass das RDKS nach Servicearbeiten am Reifen, zum Beispiel nach einer Reifenpanne oder nach einem Reifenwechsel, wieder einwandfrei funktionieren muss. Ein weiteres Problem ist, dass der Zugang zur OBD-Schnittstelle von den Fahrzeugherstellern zunehmend eingeschränkt wird, was das Anlernen und Konfigurieren der Sensoren erschwert.
Generell lässt sich sagen, dass zu diesem Thema noch viele Fragen offen sind und sich Werkstätten und Reifenhändler noch mit Themen wie der Konfiguration und dem Anlernen der Sensoren, dem Austausch von Kompletträdern oder einzelnen Sensoren auseinandersetzen müssen.