Das ändert sich 2019 für Werkstätten und Autofahrer

30. Jan 2019 | Branche + Mehr

Jahr für Jahr gibt es einige gesetzliche Änderungen, von denen Autofahrer betroffen sind. Doch welche Konsequenzen oder vielleicht auch welchen Nutzen können Werkstätten daraus ziehen? Um euch einen kurzen Überblick zu geben und damit ihr gut vorbereitet ins neue Jahr durchstarten könnt, möchten wir euch in diesem Blogbeitrag über die wichtigsten Aussichten und Änderungen im Jahr 2019 informieren.

Dieselfahrverbot

Ein Thema, das uns schon seit längerer Zeit beschäftigt und welches in den Medien und der Politik ausgiebig diskutiert wird – das Dieselfahrverbot. Doch was ist der aktuelle Stand?

In den ersten Städten ist das Dieselfahrverbot bereits eingeführt, dazu gehört Hamburg und seit dem 1. Januar 2019 auch Stuttgart, wobei die Regelung in Stuttgart zunächst nur Auswärtige betrifft. Ab April sind aber auch die Stuttgarter selbst betroffen. Doch dabei soll es nicht bleiben, auch in weiteren Städten werden 2019 Fahrverbote eingeführt. Im April folgen Köln und Bonn, ab Juni voraussichtlich Berlin und ab Juli Essen und Gelsenkirchen. Auch für Mitte 2019 ist ein Fahrverbot in Darmstadt geplant. Und damit nicht genug in unserer Region: In Mainz soll das Fahrverbot ggf. ab dem 1. September folgen und für Frankfurt ist ein Fahrverbot bereits im Gespräch.

 

Doch was hat das jetzt für den Autofahrer und die Werkstätten zu bedeuten? Der Bund hat Maßnahmen vorgestellt, um Fahrverbote zu verhindern. Wir sprechen hier von Nachrüstungen bei der Hardware, z. B. bei älteren Dieselfahrzeugen, welche die Euro-6-Norm nicht erfüllen. Allerdings gibt es hierfür noch keine Zulassung. Wo die Reise hingeht, ist daher in vielen Fragen noch offen. Inwieweit die Werkstatt davon profitiert oder auch nicht, ist ebenfalls noch unklar. Dies gilt auch für eventuelle Ausnahmeregelungen. Fakt ist, die ersten Fahrverbote sind beschlossene Sache, weitere werden vermutlich folgen.

Bye, Bye grüne Plakette

Habt ihr noch eine grüne HU-Plakette auf dem Nummernschild? Ihr wisst es nicht? Dann schnell ans Auto und nachschauen! Wenn ihr noch eine grüne Plakette habt, solltet ihr die Hauptuntersuchung (HU) schnellstens nachholen, sonst droht ein Verwarnungsgeld.

Wusstet ihr, dass es die Plakette in den sechs Farben Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange gibt? Die Farbe wechselt jährlich in dieser Reihenfolge. Dies macht es für die Ordnungshüter leichter zu erkennen, ob ihr die Hauptuntersuchung versäumt habt. Auch in welchem 2-Monats-Korridor die Untersuchung ansteht, lässt sich leicht, auch aus größerer Entfernung, an den beiden Balken erkennen.

Werkstattkunden sind sicher dankbar, wenn sie auf eine versäumte HU hingewiesen werden.

Neuzulassung jetzt auch online

Lange Wartezeiten auf der Zulassungsstelle gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an! Das An- und Ummelden von Fahrzeugen soll demnächst online möglich sein. Die entsprechende Verordnung liegt bereits vor und muss nur noch vom Bundesrat genehmigt werden. Doch wie soll die Online-Zulassung funktionieren? Zwingend benötigt wird hierfür der Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion. Zusätzlich wird entweder ein entsprechendes Lesegerät oder eine kostenlose App zum Lesen des Personalausweises benötigt. Nach erfolgreicher Antragstellung werden die Kennzeichenplaketten und der Fahrzeugschein entsprechend an den Antragsteller verschickt.

Schon mal falsch getankt?

Dem ein oder anderen ist es vielleicht schon mal passiert. Ohne groß darüber nachzudenken greift man zum Zapfhahn und dann hat man vielleicht Benzin statt Diesel erwischt? Damit dies möglichst nicht mehr vorkommt, gibt es ab diesem Jahr eine einheitliche Bezeichnung für Kraftstoffe. Dabei stehen runde Symbole mit einem E für Benzinsorten, quadratische Symbole mit einem B für Dieselsorten und rautenförmige Symbole stehen für gasförmige Kraftstoffe. Die Kennzeichnung ist jeweils auf dem Zapfhahn und auf den Tankdeckeln von Neufahrzeugen anzubringen. Damit sollte es künftig auch im EU-Ausland keine Schwierigkeiten mehr beim Tanken geben.

Elektroautos mit Sound

Kaum lauter als das Schnurren einer Katze. Ein sich näherndes Elektroauto kann man schon mal überhören. Um Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, sollen alle Elektrofahrzeuge ab Juli über ein akustisches Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System - AVAS) verfügen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen Ton abspielen. Danach verstummt der Ton wieder und alleinig die Fahrgeräusche des Autos sind zu hören.