Das ändert sich 2021 für Autofahrer und Kfz-Werkstätten

09. Jan 2021 | Branche + Mehr

Was für ein Jahr, oder? Die Corona-Krise hat uns wohl alle ziemlich aus der Bahn geworfen. Doch für 2021 besteht Hoffnung, dass es ein normaleres Jahr werden wird. Und zur Normalität gehören auch wieder einige Änderungen, die so ein neues Jahr für Autofahrer und Kfz-Werkstätten mit sich bringt.

Ein neues Jahr bedeutet für viele von uns oft auch den ein oder anderen guten Vorsatz. Endlich die Mitgliedschaft im Fitnessstudio ausnutzen, mit dem Rauchen aufhören, mehr lernen und vieles mehr. Allerdings bringt ein Jahreswechsel nicht nur freiwillige Änderungen mit. Auch der Gesetzgeber mischt kräftig mit. Wo genau, haben wir euch hier Zusammengefasst!

Bußgeldkatalog

Ein besonders unrühmliches Kapitel ist das des neuen Bußgeldkatalogs, der 2020 in Kraft trat und dann doch wieder zurückgezogen wurde. Seit Juli gilt wegen eines „Formfehlers“ in der Novelle der Straßenverkehrsordnung der alte Bußgeldkatalog.  Bundesregierung und Länder feilen immer noch an einem Kompromiss. Sollte tatsächlich ein neuer Bußgeldkatalog verabschiedet werden, dann drohen Autofahrern unter anderem höhere Strafen. Klar scheint: 2021 wird der Katalog um das ein oder andere Kapitel reicher werden.

Höhere Spritpreise

Schon jetzt beschlossen ist allerdings die Einführung eines CO2-Preises. Dieser macht sich an der Tankstelle bemerkbar: Der Liter Diesel soll um sieben Cent, Benzin pro Liter um acht Cent teurer werden. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass ab dem 1. Januar der Mehrwertsteuersatz wieder auf 19 Prozent angehoben wird. Dadurch sind zu den sieben bis acht Cent drei weitere dazuzurechnen.

Kfz-Steuer

Wer ein (relativ) verbrauchstarkes Auto besitzt, muss im kommenden Jahr noch tiefer in die eigene Tasche greifen. Grund ist die höhere Gewichtung des CO2-Aufschlags bei der Kfz-Steuer. Für neu zugelassene Autos wird es nur teurer, sollten diese mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Profiteure dieser Regel sind die Fahrer von Elektroautos. Die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos gilt nun für Erstzulassungen bis Ende 2025.

Führerschein

Wer 2021 seinen Führerschein machen möchte, der muss mit einem erweiterten Aufgabenkatalog im praktischen Bereich rechnen. Darüber hinaus wird die Dauer um zehn Minuten verlängert, sowie ein elektronisches Prüfungsprotokoll angefertigt. Im Anschluss bekommt der Schüler ein fünfminütiges Feedbackgespräch.

Langsame Rückkehr zur Normalität für Kfz-Werkstätten

Und auch für Kfz-Werkstätten stehen wieder ein paar Veränderungen an. Spannend wird das Jahr auch aufgrund der Corona-Krise. Auch wenn spätestens wegen des zweiten Lockdowns vieles unklar erscheint: 2021 dürfte wieder mehr Normalität einkehren. Davon geht auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe aus. Für 2021 rechnet der ZDK mit einer langsamen Normalisierung, weil „viele Kunden bisher aufgeschobene Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen lassen und so manches ältere Fahrzeug aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Aussichten für manche Haushalte auch weiterhin im Einsatz bleibt.“

Akkreditierung für Abgasuntersuchungen

Werkstätten, die weiterhin eine Abgasuntersuchungen für die Hauptuntersuchung durchführen wollen, müssen 2021 einem akkreditierten System angehören. Prüfingenieure dürfen im Rahmen der HU ab Juli 2021 nämlich nur noch AU-Nachweise anerkennen, die von einer Werkstatt kommen, die entsprechend akkreditiert ist. Bis Juli 2021 können sich deshalb alle Betriebe, die auch weiterhin die AU durchführen wollen, dem sogenannten AÜK-System des ZDK anschließen. Alle Infos und die Möglichkeit, sich zu registrieren, gibt es auf aük.de.

Partikelmessung

Aus der ursprünglich für 2021 geplanten Partikelmessung bei Euro-Dieseln im Rahmen der Abgasuntersuchung wird nichts. Die Einführung soll sich um ganze zwei Jahre verschieben – und dürfte so wohl frühestens 2023 kommen.

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