Happy new Year 2025 – aber was ändert sich? Denn auch das Jahr 2025 hält mit Sicherheit einige Änderungen für Autofahrer und Kfz-Betriebe bereit. Um einen kurzen Überblick zu geben und gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten, möchten wir in diesem Blogbeitrag über ein paar der wichtigsten Änderungen informieren.
Erhöhung der CO2-Abgabe verteuert Benzin und Diesel
Die nächste Stufe der CO2-Abgabe ist erreicht und steigt damit kräftig an. Damit wird Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas ab 2021 schrittweise teurer. Ziel ist es, die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Zum 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid gestiegen. Für Autofahrer kann das höhere Benzinpreise bedeuten. Konkret wird mit rund 3 Cent mehr pro Liter Benzin und 3,5 Cent mehr Pro Liter Diesel im Vergleich zu 2024 gerechnet.
Führerscheinumtausch und digitaler Führerschein
Der rosa und der graue Führerschein gehören endgültig der Vergangenheit an. Wer noch eines dieser Modelle besitzt, sollte sich schnellstmöglich um einen Umtausch kümmern, denn ab dem 19. Januar sind sie nicht mehr erlaubt. Ausnahme: Personen, die vor 1953 geboren wurden. Dadurch sollen Führerscheine fälschungssicherer werden. Weitere Änderungen könnte die EU-Führerscheinrichtlinie bringen, an der derzeit noch gearbeitet wird. Themen dieser Richtlinie sind der digitale Führerschein, das Mindestalter für Lkw- und Busfahrer*innen, die Probezeit für Fahranfänger*innen und eine Erneuerung der Vorschriften für die theoretische Führerscheinprüfung.
E-Rechnung ab 2025
Die E-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Das bedeutet, dass Unternehmen in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das Ganze ist im Wachstumschancengesetz geregelt und betrifft Unternehmen, die mit gewerblichen Auftragnehmern und Auftraggebern im Inland zusammenarbeiten. Langfristiges Ziel dieser Maßnahme ist es, Papierrechnungen im B2B-Bereich (Business to Business) bis spätestens 2028 abzuschaffen. Mehr dazu lest ihr in unserem Blogbeitrag vom 10.11.2024: https://herthundbuss.com/branche-mehr/die-e-rechnung-ist-bald-pflicht/
Regelmäßige Überprüfung von Gasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen
Alle Halter*innen eines Wohnmobils oder Wohnwagens mit einer Flüssiggasanlage müssen diese regelmäßig überprüfen lassen. Dies gilt ab dem 19.06.2025 und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und muss dann alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der Prüffristen kann ein Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro erhoben werden. Mit dieser Maßnahme sollen Unfälle durch Undichtigkeiten und Mängel verhindert werden. Zum Beispiel beim Kochen, Heizen oder Kühlen. Geprüft unter anderem: Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Gasanlage, Befestigung der Gasflaschen, Sicherheitsventile, Alter von Anschlussschlauch und Druckminderer, Abgasrohre etc.
Die neue HU-Plakette 2025 ist gelb
Im Laufe des Jahres 2025 müssen alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette zur Hauptuntersuchung (HU). In welchem Monat verrät die Zahl oben. Nach erfolgter, bestandener Prüfung gibt es dann eine neue gelbe Plakette. Beim TÜV ändert sich aber nicht nur die Farbe der Plakette. Auch die Anforderungen der Prüfung werden strenger. Hiervon sind insbesondere Halter*innen von älteren Fahrzeugen und Dieselfahrzeugen betroffen. Diese werden einer strengeren Abgasuntersuchung unterzogen.