Nutzungsbedingungen Diagnose On Demand (DoD) – Stand 02/2023
Definition
Hardware: alle von Herth+Buss gelieferten Hardware-Komponenten VCI (Kommunikations-Schnittstelle, die eine Verbindung zwischen dem OBDII- Anschluss des Fahrzeugs und einem Diagnosetechniker ermöglicht.
Service: Servicevereinbarung über eine Dienstleistung, die nach Beantragung der Dienstleistung über die Herth+Buss App durch den Servicenehmer und Annahme des Dienstleistungsauftrags durch das Herth+Buss DOD-(Diagnose On Demand) Servicecenter zustande kommt.
Dienstleistung: eine elektronische Fernprogrammierung des Fahrzeugs bzw. dessen Komponenten, eine Ferndiagnose oder ein Daten-Download
H+B DoD Servicecenter: bemanntes Servicecenter, welches die Dienstleistung über die Schnittstelle ausführt. Die Geschäftszeiten sind auf www.herthundbuss.com aufgeführt.
Konto: Anwenderdaten des Servicenehmers (Anwenderdaten, Passwort und PIN-Code), womit sich der Servicenehmer beim Abruf der Dienstleistung identifiziert.
1. Lieferung / Freischaltung der Hardware
1.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bei dem Erhalt der Hardware über Herth+Buss oder über den Großhandel.
1.2 Der Servicenehmer registriert sich durch korrekte Eingabe aller geforderten Angaben auf dem mit der Hardware gelieferten Fragebogen, inklusive SEPA-Einzugsermächtigung für künftige offene Beträge über Servicevereinbarungen.
1.3 Der Servicenehmer unterzeichnet die vollständig ausgefüllte Einzugsermächtigung (SEPA) und diese Nutzungsbedingungen und sendet beide Dokumente an Herth+Buss zurücksendet. Nach Eingang bei Herth+Buss tritt die Servicevereinbarung mit Annahme durch Herth+Buss in Kraft.
2. Durchführung der Dienstleistungen
2.1 Die Übersicht der möglichen Dienstleistungen wird in der App bzw. Webbrowser-Anwendung nach Fahrzeug/Marke/Modell angegeben.
2.2 Sobald die Verbindung zwischen Fahrzeug, VCI und Herth+Buss durch den Servicenehmer hergestellt ist, aktiviert der Servicenehmer die Anwendung mit seinem persönlichen PIN-Code über App bzw. über Webbrowser mittels zuvor mitgeteilter URL. Der Servicenehmer ist für die Geheimhaltung der Daten seines Kontos verantwortlich.
2.3 Der Servicenehmer wählt die gewünschte Dienstleistung über die App oder Webanwendung und bietet diese dem Herth+Buss Servicecenter zur Ausführung.
2.4 Die Preise werden pro Dienstleistung angegeben. Das Herth+Buss Servicecenter nimmt die gewählte Dienstleistung an und schließt so die Servicevereinbarung mit dem Servicenehmer ab.
2.5 Danach führt das H+B Servicecenter die gewählte Dienstleistung aus. Der Fortschritt der Ausführung ist auf dem Android-Gerät oder der Webanwendung sichtbar.
2.6 Der Servicenehmer hat die Möglichkeit während der Ausführung mit dem betreffenden Mitarbeiter des H+B Servicecenters per Live-Chat zu kommunizieren.
2.7 Nach korrektem Abschluss der Dienstleistung empfängt der Servicenehmer eine entsprechende Meldung. Die Dienstleistung wird nach korrekter Ausführung dem Servicenehmer in Rechnung gestellt.
2.8 Der Servicenehmer ist während der Ausführung der Dienstleistung für eine stabile Internetverbindung und für die Ausführung aller vom H+B Servicecenter geforderten Aktionen (z.B. Zündung einschalten usw.) verantwortlich. Verletzt der Servicenehmer seine Mitwirkungspflichten wird Herth+Buss die Dienstleistung dem Servicenehmer in Rechnung stellen.
2.9 Herth+Buss behält sich das Recht vor, erfolgreich ausgeführte Dienstleistungen in anonymisierter Form zu Werbezwecken auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
2.10 Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Abruf einer Dienstleistung.
3. Preiserhöhungen und Änderungen von Spezifikationen
3.1 Herth+Buss ist jederzeit berechtigt, die auf www.herthundbuss.com und in der App aufgeführten Preise und Spezifikationen der Hardware zu ändern. Preiserhöhungen und Änderungen von Spezifikationen treten in Kraft, sobald sie auf www.herthundbuss.com , in der App oder der Webanwendung sichtbar werden.
4. Sicherheitsmaßregeln
4.1 Vor der Ausführung von angeforderten Dienstleistungen wie Programmierung von Motorsteuergeräten, elektronischen Wegfahrsperren, Schlüsseln und anderen evtl. zum Fahrzeug gehörigen, installierten elektronischen Komponenten muss der Servicenehmer den Ausweis des Fahrzeughalters/-besitzers sowie den Fahrzeugschein des Fahrzeugs überprüfen. Der Servicenehmer ist verpflichtet, von Ausweis und Fahrzeugschein eine Kopie anzulegen und nach dem Datum aufzubewahren.
4.2 Sollte es nicht möglich sein, eine Kopie des Ausweises zu erstellen, muss die Ausweisnummer den Servicenehmerdaten hinzugefügt und gespeichert werden. Der Servicenehmer überprüft, ob die Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit der Eintragung im Fahrzeugschein übereinstimmt.
4.3 Der Servicenehmer überzeugt sich davon, dass die zu programmierenden elektronischen Komponenten rechtmäßig angeschafft wurden, und legt evtl. eine Rechnungskopie nach Datum mit der einschlägigen Fahrgestellnummer zur Archivierung an.
4.4 Die gemäß Absatz 4.1 – 4.3 zusammengestellte Dokumentation muss Herth+Buss auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Herth+Buss überprüft die Dokumentation stichprobenartig.
4.5 Bei scheinbarer Unrichtigkeit der Dokumentation und/oder Missbrauchsverdacht behält sich Herth+Buss das Recht vor, bestimmte Dienstleistungen für den Servicenehmern zu sperren.
5. Gewährleistung
5.1 Die durch H+B gelieferte Hardware erfüllt die üblichen Anforderungen und Normen, die an sie zum Lieferzeitpunkt gestellt werden können und für deren normalen Einsatzzweck sie in der europäischen Union bestimmt ist.
5.2 H+B garantiert für 24 Monate nach Lieferung, dass die von H+B gelieferte Hardware frei von Konstruktions- Material- und Herstellungsfehlern ist.
5.3 Sollte das Gerät bei Übergabe schadhaft sein, so kann der Servicenehmer kostenlose Nachlieferung verlangen. Er muss dazu das Gerät mit einer Kopie der Rechnung an den Verkäufer zurückgeben.
5.4 Die Garantie für die gelieferte Hardware beschränkt sich auf Wiederherstellung der gelieferten Hardware oder die Gratislieferung von neuen Komponenten (direkter Schaden). Beide Fälle obliegen ausschließlich dem Ermessen von H+B.
5.5 Wenn die oben in Absatz 2 definierte Garantie gilt und ein Mangel feststellbar ist, wird H+B innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Käufer den Mangel schriftlich gemeldet hat, den Mangel abstellen und/oder betreffende Komponenten ersetzen.
5.6 Versandkosten und -risiko für Hardware, die H+B zum Garantieentscheid zugesandt wird, sind vom Käufer zu tragen. Das Retournieren dieser Produkte hat in Absprache mit H+B zu erfolgen und erfordert eine angemessene Verpackung der Produkte.
5.7 Eine Garantie verfällt, falls der Käufer den Schaden durch unsachgemäße Handhabung einer Hardware unter Garantie verursacht hat.
5.8 Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel unter Garantie fällt und innerhalb der Garantielaufzeit aufgetreten ist.
5.9 Sollte der Servicegeber trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche in angemessener Frist nicht in der Lage sein, den Mangel zu beheben, kann der Servicenehmer mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
5.10 Sämtliche Garantieansprüche verfallen, wenn Dritte ohne schriftliche Genehmigung von H+B Reparaturen oder Arbeiten an den gelieferten Waren durchführen oder durchgeführt haben.
5.11 Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich der Verwaltungs- und Versandkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
5.12 Der Servicegeber übernimmt keine Gewähr, dass der Dienstleistungsumfang den Anforderungen und Zwecken des Servicenehmers genügt – insbesondere jede Fahrzeugvariante abdeckt. Der Servicegeber übernimmt keine Haftung für Schäden oder Fehlfunktion der Diagnosesoftware, die durch Fehlbedienung des Servicenehmers verursacht wird.
6. Haftung
6.1 Der Servicegeber haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Organmitgliedern und leitenden Angestellten. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter haftet der Servicegeber jedoch nur, wenn diese wesentliche vertragliche Pflichten verletzen. In diesen Fällen ist der Anspruch des Servicenehmers auf Schadenersatz der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
6.2 Der Servicenehmer wird bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung bzw. der Ausführung der hiermit zusammenhängenden Arbeiten nur geschultes Personal und geeignete Prüfeinrichtungen bzw. Werkzeuge einsetzen. Für Schäden, die durch Missachtung dieser Verpflichtung entstehen, haftet der Servicenehmer.
6.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht durch die Dienstleistung selbst entstanden sind, wie z.B. Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten, sind ausgeschlossen.
6.4 H+B kann nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden. Folgeschäden oder indirekte Schäden sind in jedem Fall von einer Haftung durch H+B ausgeschlossen. Direkte Schäden an elektronisch programmierbaren Komponenten eines Fahrzeugs, für das eine Dienstleistung angefordert wurde, werden maximal mit 500,00 € vergütet – vorausgesetzt, der Schaden ist nach Ansicht von H+B eine direkte Folge der von H+B ausgeführten Dienstleistung.
6.5 H+B ist nicht für Schäden jeglicher Art haftbar, die durch falsche und/oder unvollständige Informationen seitens des Käufers an H+B zur Ausführung der Dienstleistung oder durch bestehende Mängel am Fahrzeug entstanden sind.
7. Datenschutz
7.1 Personenbezogene Daten – Speicherung von personenbezogenen Daten
7.1.1 Der Servicenehmer willigt ein, dass die Registrierungs- und/oder Nutzungsdaten der Lizenzsoftware durch den Servicegeber zu Zwecken der Vertragsabwicklung gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
7.1.2 Des Weiteren willigt der Servicenehmer ein, dass der Servicegeber anonymisierte Daten aus der Dienstleistung zur Verbesserung des Produktumfangs und der Produktfunktionalität für statistische Zwecke selbst nutzen und/oder zur Nutzung durch Dritte an Dritte weitergeben darf.
Zu diesen Daten gehören unter anderem:
- Seriennummer des Gerätes
- IP-Adresse
- VIN Nummer
- Ausgewählte Dienstleistung
- Chatverlauf
7.1.3 Der Servicenehmer ist nicht berechtigt personenbezogene Daten von Dritten, beispielsweise personenbezogene Daten von Werkstattkunden zu übermitteln oder in sonstiger Weise personenbezogene Daten entgegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen oder zu veröffentlichen.
7.1.4 Alle vom Servicegeber aus der Lizenzsoftware erhobenen Daten werden entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Auf Anfrage erhält der Servicenehmer Auskunft über seine gespeicherten Daten. Gegebenenfalls kann er eine Korrektur, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Davon unberührt bleiben Rechtspflichten vom Servicegeber zur fortdauernden Speicherung (Archivierung), Sperrung, Löschung oder Weitergabe von Daten oder Informationen aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnung oder nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.
7.2 Personenbezogene Daten – Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte
7.2.1 Der Servicenehmer willigt ein, dass die Registrierungs- und/oder Nutzungsdaten der Lizenzsoftware durch den Servicegeber zu Zwecken der Vertragsabwicklung dem jeweils hiermit beauftragten Dritten weitergegeben werden dürfen.
7.2.2 Jede nicht autorisierte Nutzung der Dienstleistung inklusiv der Nutzung in einem Zeitraum, der nicht bezahlt worden ist, berechtigt den Servicegeber zur nachträglichen Rechnungsstellung.
8. Reverse-Engineering
8.1 Außer bei zwingenden, gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen ist Reverse-Engineering von Herth+Buss und der enthaltenen Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Herth+Buss grundsätzlich untersagt.
9. Gerichtsstand / anwendbares Recht
9.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Servicegebers.
9.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Kollisionsrechts sowie der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des Einheitlichen UN Kaufrechtes und sonstige Konventionen über das Recht des Warenverkaufs ist ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Das Recht des Servicenehmers zur Benutzung der Software erlischt, wenn er eine Bedingung dieses Vertrags verletzt.
10.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich dieser Ziffer 10.3 – sowie Nebenabreden jeder Art sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
10.3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.