Das neue Pkw-Energielabel

07. Apr 2024 | Branche + Mehr

Für viele Autohäuser und Autohändler kam es sehr plötzlich – das neue Pkw-Energielabel, das die bisherigen Energieeffizienzklassen durch die Angabe einer CO2-Klasse ersetzt. Bereits am 23. Februar trat es ohne Übergangsfrist in Kraft. Kaum umsetzbar, wie viele Autohändler anmerken. Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert dieses Vorgehen. Denn wenn die Händler dies nicht rechtzeitig umsetzen können, müssen sie mit Abmahnungen rechnen.

Sie kam wirklich sehr plötzlich, die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Konkret heißt das: Ab dem 23. Februar 2024 müssen alle ausgegebenen oder veröffentlichten Energielabel den neuen Anforderungen entsprechen, eine Übergangsfrist gab es nicht. Hintergrund ist die europaweite Umstellung auf das WLTP-Prüfmessverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure).

Was ist neu?

Im Gegensatz zum bisherigen Energielabel, das die Fahrzeuge in Effizienzklassen einteilte und nur Verbrauchs- und Emissionswerte berücksichtigte, teilt das neue Label die Fahrzeuge in CO2-Klassen ein und enthält darüber hinaus weitere Informationen. Dazu gehören die Höhe der Kfz-Steuer, die Energiekosten bei einer Fahrleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr und die möglichen CO2-Kosten in den nächsten zehn Jahren bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern.

Probleme bereitet den Händlern vor allem die Angabe der zu erwartenden CO2-Kosten über zehn Jahre. Dies ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Entweder müssen sie die Daten bei den Herstellern anfordern oder sich selbst anderweitig beschaffen. Immerhin dürfen vor dem 23.02.24 erstellte Labels noch bis zum 1. Mai dieses Jahres verwendet werden. Für Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien sogar bis zum 1. August dieses Jahres.

Warum gibt es das neue Pkw-Energielabel?

Das neue Energielabel soll den Verbraucher*innen bessere Informationen, bezogen auf die Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen, geben. Dabei werden die Fahrzeuge in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt, die bei der besten Energieeffizienzklasse A beginnen und bis zur schlechtesten Klasse G reichen. Ziel ist es, die Emissionen im Straßenverkehr zu reduzieren, indem die Verbraucher*innen möglichst schadstoffarme Autos kaufen. Insgesamt soll es fünf Energielabel geben, eines für jede Kraftstoffart: Benzin, Diesel, Erdgas, reine Elektroautos und Plug-in-Hybride. Mit der Einführung des neuen Energielabels will die Bundesregierung dessen Akzeptanz verbessern.